Testamentsvollstreckung

Leider ist es oftmals abzusehen, dass es nach einem Sterbefall zu Erbschaftsstreitigkeiten unter den Angehörigen kommt. Durch einen Testamentsvollstrecker kann der Erblasser seinen letzten Willen auch über den Tod hinaus sicherzustellen und Streit unter den Erben zu vermeiden.

Der Testamentsvollstrecker entlastet Erben, in dem er sich um die Erfüllung formeller Auflagen wie Kontoauflösung, Grundbuchangelegenheiten, etc. kümmert, das Erbe vor Drittgläubigern schützt und die Familie finanziell absichert. Zudem verteilt er das vorhandene Vermögen im Sinne des Erblassers, überwacht die Einhaltung bestehender Auflagen (wie z. B. Nachlassverbindlichkeiten) oder treibt beispielsweise ausstehende Forderungen ein.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung eigentlich sinnvoll?

In der Regel kann man sagen, je größer das Vermögen oder die Anzahl an Erben ist, desto sinnvoller ist es, einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Dies ist vor allem bei Grundbesitz oder Gesellschaftsanteilen der Fall. Des Weiteren sollte man sich dessen bedienen, wenn Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten, weil sie etwa unerfahren oder gar minderjährig sind. Aber auch für alleinstehende Personen ohne direkte Angehörige kommt ein Testamentsvollstrecker in Betracht, um zu gewährleisten, dass Ihr Vermögen nicht dem Staat zufließt, sondern verschiedene Stiftungen, Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen unterstützt.

Gerne beraten wie Sie zu diesem komplexen Thema und stehen Ihnen selbstverständlich als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Nachlassverwaltung

Nicht selten stehen Nachlassempfänger vor der Frage, ob sie das Erbe antreten sollen oder nicht. Denn die Belastung des Erbes durch vermeintlich hohe Schulden lässt sich häufig nicht auf Anhieb oder endgültig abschätzen. Durch eine Beauftragung eines Nachlassverwalters wird das eigene Vermögen des Erben vor noch bestehenden Ansprüchen gegenüber dem Erblasser geschützt, da sich dann die möglichen Ansprüche weiterhin nur auf das geerbte Vermögen erstrecken.

Der Nachlassverwalter bewertet präzise den Nachlass nach Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Zudem kümmert er sich um die Rechnungslegung, um mögliche Ansprüche von Gläubigern ordnungsgemäß befriedigen zu können oder gegebenenfalls eine Nachlassinsolvenz zu beantragen, die weitere Maßnahmen bedarf. Zusätzlich können dem Nachlassverwalter weitere Kompetenzen, wie z. B. die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks, durch das zuständige Nachlassgericht übertragen werden.

Für diese treuhänderischen Aufgaben stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Kompetenz sehr gerne zur Verfügung oder stehen Ihnen beratend zur Seite.