Die Nachfolgeplanung ist für viele Unternehmer noch immer ein Tabu-Thema. Dabei ist die Regelung der Nachfolge eine äußerst wichtige, anspruchsvolle und unvermeidbare Aufgabe in Ihrem Unternehmerleben. Es gilt, die Weichen bereits frühzeitig zu stellen (mindestens drei bis fünf Jahre vorher) und nicht auf die lange Bank zu schieben.

Nur so können Sie vermeiden, dass der Fortbestand des eigenen Unternehmens gefährdet, das Personal verunsichert und die Kreditwürdigkeit bei den Banken in Frage gestellt wird. Schließlich ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge bei den  Banken eines der wichtigsten Rating-Punkte nach Basel II.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie umfassend in allen Phasen der Unternehmensnachfolge.

So müssen einige Unternehmen zuerst für die Übergabe „fit“ gemacht werden, indem beispielsweise Zuständigkeiten eindeutiger geklärt werden.

Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge

  • Soll das Unternehmen vollständig übergeben bzw. veräußert oder zunächst nur ein Teilhaber gesucht werden?
  • Soll das Unternehmen übergeben oder veräußert werden?
  • Steht ein geeigneter Nachfolger bzw. Käufer zur Verfügung?
  • Wann soll das Unternehmen übergeben bzw. verkauft werden?

Wer kommt in Frage?

Im Falle eines Familienunternehmens müssen ggf. die eigenen Kinder richtig auf die Unternehmerfähigkeit hin beurteilt werden. Das ist natürlich nicht leicht, doch falsche Rücksichtnahme kann im Zweifel die Existenz eines Unternehmens gefährden.

Allerdings beschränkt sich die Nachfolgeplanung nicht nur auf eine familiäre Unternehmensnachfolge. Eine Übernahme im Familienverbund ist nur eine Option, ebenso ist die Übernahme durch Mitarbeiter oder Führungskräfte möglich.

Genauso denkbar ist ein Unternehmensverkauf an einen externen Interessenten. Für einen Unternehmenskauf bzw. -verkauf bieten wir Ihnen eine gründliche Marktanalyse, eine wirtschaftliche Berechnung samt Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen sowie eine Gesamtprüfung aller eingegangenen Verträge.

Welche Schritte sind notwendig?

Gemeinsam mit dem potenziellen Nachfolger sollten dann das Übergabeverfahren festgelegt werden. Wie beispielsweise der Nachfolger Schritt für Schritt die Leitung des Unternehmens übernimmt und die dafür notwendigen Erfahrungen sammelt. Denn wenn Sie Ihr Unternehmen über Jahrzehnte gesteuert haben, ist es meist nicht möglich, dieses von heute auf morgen los zu lassen. Allerdings muss irgendwann die Geschäftsführung uneingeschränkt an die jüngere Generation übergehen.

Während dieser Schritte unterstützen wir Sie tatkräftig mit unserer steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Kompetenz. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Im Bedarfsfall werden wir durch kooperierende Experten – wie den Rechtsanwälten Eckstein und Vollmert in Schweinfurt – unterstützt und können so ganzheitliche Nachfolgestrategien erarbeiten und umsetzen. So wird Ihr Unternehmen nicht einfach dem Zufall überlassen.